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Das neue Heizungsgesetz: Auf was sollten Sie jetzt unbedingt achten?

Schlüsselindikatoren für eine Immobilienbewertung in Ihrer finanziellen Zukunft


Abgesehen von der in unseren Beratungen häufig gestellten Frage “Wann ist der richtige Zeitpunkt um eine Immobilie zu (ver)kaufen?”, müssen im Zusammenhang mit Immobilieneigentum einige weitere finanzielle Aspekte besprochen werden; beispielsweise die Berücksichtigung von Investitions- bzw. Renovierungskosten. Unserer Erfahrung nach werden diese Kostenblöcke oft unterschätzt, dabei ist das Thema jetzt so relevant wie nur selten zuvor, denn:


Nach langen Diskussionen und viele Meinungsverschiedenheiten ist es nun soweit und das lang umstrittene Heizungsgesetz wurde beschlossen. Doch welche Regeln und Auswirkungen ergeben sich jetzt für unsere neue Heizung? Und welche Folgen hat das für Ihre Finanzplanung?


Die wesentlichen Kernaspekte der neuen Regelungen im Überblick:


Was bedeutet das Heizungsgesetz für Mieter und Vermieter im Wesentlichen?


Der offizielle Beginn wurde auf den 01.01.2024 datiert und besagt, dass grundsätzlich alle Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dies gilt zunächst allerdings erstmal nur innerhalb von Neubaugebieten.


Was passiert mit bestehenden Öl- und Gasheizungen?


Für derzeit bestehende Heizungen ohne erneuerbare Energien gibt es aktuell keine sofortige Austauschpflicht. Allerdings hängt es von den verpflichteten und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanungen ab. Das bedeutet, dass sobald konkrete Pläne der jeweiligen Gebiete vorliegen, die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien auch für Bestandgebäude gelten werden.


Was bedeutet das Ganze für mich als Mieter?


Die Regeln besagen, dass Vermieter Kosten für den Heizungstausch zu zehn Prozent auf ihre Mieter umlegen dürfen. Als Bedingung daran geknüpft ist jedoch die staatliche Förderung. Diese muss in Anspruch genommen worden sein und die Fördersumme sollte von den umlegbaren Kosten abgezogen werden.


Wie sieht die Förderung für den Eigentümer aus?


Grundsätzlich ist geplant, dass jede Modernisierung mit einem Sockelbetrag von bis zu 30 Prozent der Investition angeschoben wird. Für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro übernimmt der Staat nochmals weitere 30 Prozent. Sollte die Heizung bereits bis 2028 ausgetauscht werden, würde der Staat zusätzlich 20 Prozent übernehmen. Die Maximalförderung ist jedoch auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.


Zusammenfassend kann man also sagen: Das neu beschossene Heizungsgesetz geht an niemandem von uns spurlos vorbei – egal, ob wir Mieter oder Vermieter bzw. Eigenheimbesitzer sind.



Abgesehen von den gerade besprochenen direkten Kosten, bringt die Änderung noch sehr viel mehr Folgen mit sich, die im Rahmen der Finanzplanung näher beleuchtet werden sollten. Zum Beispiel kann es sinnvoll/notwendig sein den Umbau mit einem entsprechenden Kreditangebot zu finanzieren, welcher sich jedoch auf Ihre Vermögensstruktur und Liquiditätsplanung auswirkt. Und das kann leider sehr schnell unübersichtlich und verwirrend werden...


Wir können mithilfe eines Finanzplanungstools eine Übersicht Ihrer Darlehen inkludiert mit den entsprechenden bestehenden Immobilien erstellen, sodass Sie einen effektiven und hochwertigen Überblick erhalten - also eine genaue Auflistung darüber, welche Immobilien bestehen, welche Mieten erzielt werden, welchen Wert die Immobilien haben und ob diese mit einem Darlehen belegt sind, welche Sie zu welchen Konditionen abgeschlossen haben.

Aufbauend darauf können dann weitere Fragestellungen diskutiert werden – ganz gleich, ob es den Einbau einer energieeffizienten Heizung betrifft oder doch einem Pool für Ihren Garten!






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